Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
Bei rechtlichen Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit können sich Betreuer:innen an die Rechtspfleger:innen des Betreuungsgerichts wenden. Diese erläutern z.B., wie gerichtliche Genehmigungen beantragt und welche Unterlagen benötigt werden. Beispielsweise bei Hausverkäufen, Wohnungskündigungen oder Geldanlagen ist eine frühzeitige Rücksprache mit dem Betreuungsgericht wichtig und sinnvoll für eine schnelle Durchführung. Im Vortrag erklären die Rechtspfleger:innen des Aschaffenburger Betreuungsgerichtes, welche Berührungspunkte es zwischen Betreuer:innen und Gericht gibt und wie eine Kommunikation erfolgreich gestaltet werden kann.
Diese Veranstaltung richtet sich ausdrücklich?an ehrenamtliche Betreuer:innen und wird von den Betreuungsstellen Stadt und Landkreis Aschaffenburg, sowie?dem Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aschaffenburg?angeboten.
Referenten:innen: Rechtspfleger:innen des Aschaffenburger Betreuungsgerichts
In Kooperation mit dem Betreuungsverein des Sozialdienstes kath. Frauen und den Betreuungsstellen der Stadt und des Landratsamtes Aschaffenburg
Anmeldung bitte beim SkF, Tel: 06021 27806, E-Mail: betreuung@skf-aschaffenburg.de
Anmeldeschluss: 14.09.2022
Kursnr. | F222-03008 |
Beginn | Mi., 21.09.2022, 18:00 - 20:00 Uhr |
Veranstaltungsort | Martinushaus, Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg |
Kosten | |
Referent*in(en) |
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar. |
Kursort
Martinushaus
Treibgasse 2663739 Aschaffenburg