Die unterstützte Entscheidungsfindung
Durch die Reform des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 kommt es zu einem Paradigmenwechsel in der rechtlichen Betreuung. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen, die eine rechtliche Betreuer:in haben, wird gesetzlich verankert. Die Wünsche des Betreuten sind ab dem 01.01.2023 Maßstäbe des Handelns ALLER Akteure- in diesem Zusammenhang wird der „Wohlbegriff“ aus dem Gesetz gestrichen. Die Betreuer:in ist aufgefordert, die Wünsche des Betreuten festzustellen, diesen zu entsprechen, und bei der Umsetzung der Wünsche zu unterstützen. Um das zu ermöglichen wurde im Gesetz der Begriff und die Haltung der unterstützen Entscheidungsfindung festgeschrieben. Wir möchten mit Ihnen darüber sprechen, wie Sie diese neue Haltung im Betreuungsalltag umsetzen können und uns mit Ihnen über die Grenzen einer selbstbestimmten Lebensführung unterhalten.
Referentin: Sabine Schmatolla, fachliche Leitung Betreuungsverein, SKF Aschaffenburg
In Kooperation mit dem Betreuungsverein des Sozialdienstes kath. Frauen und den Betreuungsstellen der Stadt und des Landratsamtes Aschaffenburg
Anmeldung bitte beim SkF, Tel: 06021 27806, E-Mail: betreuung@skf-aschaffenburg.de
Anmeldeschluss:03.05.2023
Kursnr. | F231-03007 |
Beginn | Mi., 10.05.2023, 18:00 - 20:00 Uhr |
Veranstaltungsort | Martinushaus, Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg |
Kosten | kostenfrei |
Referent*in(en) |
Kursort
Martinushaus
Treibgasse 2663739 Aschaffenburg